| |
- 8 -
a) Auswertungsmethoden
Der Iriscode kann nun als Biosignatur verwendet werden. Die Identifizierung einer Person erfolgt durch
einfaches Vergleichen mit gespeicherten Iriscodes. Die Autorisation und somit die Verifikation
(Bestätigung) erfolgt bei einem gewissen Maß an Ähnlichkeit. Zu dem Berechnen der Ähnlichkeit zweier
Iriscodes wird die Hammingdistanz (h) der Bits berechnet. Diese ergibt sich aus Formel 4. Es handelt
sich hierbei um einen einfachen aber dadurch schnell arbeitenden booleschen Ausdruck. Die beiden
Masken enthalten Bitmuster, die Augenbrauen etc. ausblenden. Ist die Hammingdistanz (HD) genügend
klein, ähneln sich der Iriscode ausreichend, Ist sie gleich einem variablen Schwellenwerten so gilt die
Person als eindeutig verifiziert. Hierbei ist der Schwellenwert, der gewählt wird, ausschlaggebend. Ist
der nämlich zu hoch gesetzt, werden die meisten Unterscheidbarkeiten unterschlagen und es kann vor
kommen, dass unterschiedliche Irismuster als ähnliche erkannt werden. Wird der Wert zu gering
gewählt führt das womöglich dazu, dass keine Iris mehr den Anforderungen entspricht da minimale
Änderungen wie die der Augenbrauen etc. zu einem Nichterkennen führen. Die geeignete Wahl des
Schwellenwertes, in der Iristechnik HD-Kriterium genannt, bestimmt wie sehr sich die hohen
Intraklassenvariablität (s. 2.1.a) der Iris im Erkennungsvorgang äußert. Dies wurde mit statistischer
Mathematik überprüft und man erhält ein sehr gutes HD-Kriterium bei HD < oder = 0,33[1], bei dem
eine Wahrscheinlichkeit für eine falsche Übereinstimmung, auch kurz FAR genannt (False Accept Rates),
bei 1 / 127 000 000 liegt.
b) Effizienz
Die Gesamteffizenz der Iriserkennung kann mittels eines Testcomputers ermittelt werden. Der ganze
Vorgang wurde auf einer 300Mhz SunWorkstation mit einer optimierten Implementierung berechnet.
Die Erkennungszeit betrug 446ms[1](Millisekunden). Ein Vergleich zweier Codes dauert 10ms[1]. Damit
ist die hohe Geschwindigkeit auch bei großen Datenbanken (Mit erfassten Personen) gewährleistet. Ein
weiterer Vorteil ist dass der Algorithmus auf parallel laufenden System umgesetzt werden kann, was
eine weitere Steigerung mit sich bringt[1].
Ein Effizienzverlust tritt ein, wenn das System zu ungünstigen Lichtverhältnissen genutzt wird. Das
erfordert vom Verfahren ansich eine erhöhte Erkennungsqualität um zu vermeiden, dass eine
autorisierte Person abgewiesen wird. Um dabei den Qualitätsverlust zu verhindern wird das Bild im
Infrarotnahem Lichtbereich aufgenommen. Hinzu kommen die verschiedenen Masken (s.o.) die eine
besser Qualität der Information gewährleisten.
a) Erfassungstechnik
Die Identifizierung anhand der Retina ist eins der ältestesten biometrische Verfahren das bekannt ist.
Ersten Überlegungen im Jahre 1930 nach, war schon bekannt das die Aderschicht oberhalb der Retina
einzigartig von Person zu Person ist[6]. Diese Annahme wurde mittlerweile von weiteren
Untersuchungen weitgehend bestätigt[6]. Außer durch irreparabelen Schäden am Auge kann diese
Aderschicht nicht zerstört werden. Um nun dieses Biometrische Merkmal zu nutzen wird bei der
Retinaerkennung mithilfe eines Infrarot-Laserscanner ein Bild der Retina (s.2.2.b) gemacht. Wahlweise
kann auch ein grüner Laser genutzt werden[6]. Aufgrund der lichtbrechenden Cornea muss dabei das
Auge in einer sehr kurzen Entfernung gescannt werden[2]. Die Erkennung erfolgt am Adermuster der
Netzhaut, dieses wird in einzelnen Musterpunkten gespeichert. Das Muster entsteht durch die
Abstandsmessung der Aderschicht durch den Laser. Das heißt dickere Adern sind näher an Laserlampe
1. Erfassung
4. Die Retina Erkennung
Formel 4
2. Auswertung der Iris-Daten
|  |
|
| |
|
|