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Iris- und Retinaerkennung

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- 8 - a) Auswertungsmethoden Der Iriscode kann nun als Biosignatur verwendet werden. Die Identifizierung einer Person erfolgt durch einfaches  Vergleichen  mit  gespeicherten  Iriscodes.  Die  Autorisation  und  somit  die  Verifikation (Bestätigung) erfolgt bei einem gewissen Maß an Ähnlichkeit. Zu dem Berechnen der Ähnlichkeit zweier Iriscodes wird die Hammingdistanz (h) der Bits berechnet. Diese ergibt sich aus Formel 4. Es handelt sich hierbei um einen einfachen aber dadurch schnell arbeitenden booleschen Ausdruck. Die beiden Masken enthalten Bitmuster, die Augenbrauen etc. ausblenden. Ist die Hammingdistanz (HD) genügend klein, ähneln sich der Iriscode ausreichend, Ist sie gleich einem variablen Schwellenwerten so gilt die Person als eindeutig verifiziert. Hierbei ist der Schwellenwert, der gewählt wird, ausschlaggebend. Ist der nämlich zu hoch gesetzt, werden die meisten Unterscheidbarkeiten unterschlagen und es kann vor kommen,  dass  unterschiedliche  Irismuster  als  ähnliche  erkannt  werden.  Wird  der  Wert  zu  gering gewählt führt  das womöglich dazu, dass keine Iris mehr den Anforderungen entspricht da minimale Änderungen wie die der Augenbrauen etc. zu einem Nichterkennen führen. Die geeignete Wahl des Schwellenwertes,   in   der   Iristechnik   HD-Kriterium   genannt,   bestimmt   wie   sehr   sich   die   hohen Intraklassenvariablität  (s.  2.1.a)  der  Iris  im  Erkennungsvorgang  äußert.  Dies  wurde  mit  statistischer Mathematik überprüft und man erhält ein sehr gutes HD-Kriterium bei HD < oder = 0,33[1], bei dem eine Wahrscheinlichkeit für eine falsche Übereinstimmung, auch kurz FAR genannt (False Accept Rates), bei 1 / 127 000 000 liegt. b) Effizienz Die Gesamteffizenz der Iriserkennung kann mittels eines Testcomputers ermittelt werden. Der ganze Vorgang wurde auf einer 300Mhz SunWorkstation mit einer optimierten Implementierung berechnet. Die Erkennungszeit betrug 446ms[1](Millisekunden). Ein Vergleich zweier Codes dauert 10ms[1]. Damit ist die hohe Geschwindigkeit auch bei großen Datenbanken (Mit erfassten Personen) gewährleistet. Ein weiterer Vorteil ist dass der Algorithmus auf parallel laufenden System umgesetzt werden kann, was eine weitere Steigerung mit sich bringt[1]. Ein Effizienzverlust tritt ein, wenn das System zu ungünstigen Lichtverhältnissen genutzt wird. Das erfordert  vom  Verfahren  ansich  eine  erhöhte  Erkennungsqualität  um  zu  vermeiden,  dass  eine autorisierte Person abgewiesen wird. Um dabei den Qualitätsverlust zu verhindern wird das Bild im Infrarotnahem Lichtbereich aufgenommen. Hinzu kommen die verschiedenen Masken (s.o.) die eine besser Qualität der Information gewährleisten. a) Erfassungstechnik Die Identifizierung anhand der Retina ist eins der ältestesten biometrische Verfahren das bekannt ist. Ersten Überlegungen im Jahre 1930 nach, war schon bekannt das die Aderschicht oberhalb der Retina einzigartig   von   Person   zu   Person   ist[6].   Diese   Annahme   wurde   mittlerweile   von   weiteren Untersuchungen  weitgehend  bestätigt[6].  Außer  durch  irreparabelen  Schäden  am  Auge  kann  diese Aderschicht  nicht  zerstört  werden.  Um  nun  dieses  Biometrische  Merkmal  zu  nutzen  wird  bei  der Retinaerkennung mithilfe eines Infrarot-Laserscanner ein Bild der Retina (s.2.2.b) gemacht. Wahlweise kann auch ein grüner Laser genutzt werden[6]. Aufgrund der lichtbrechenden Cornea muss dabei das Auge in einer sehr kurzen Entfernung gescannt werden[2]. Die Erkennung erfolgt am Adermuster der Netzhaut,  dieses  wird  in  einzelnen  Musterpunkten  gespeichert.  Das  Muster  entsteht  durch  die Abstandsmessung der Aderschicht durch den Laser. Das heißt dickere Adern sind näher an Laserlampe 1.  Erfassung 4. Die Retina Erkennung Formel 4 2.  Auswertung  der  Iris-Daten
  
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